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Reisebedingungen

Auszug aus den Reisebedingungen

Die Reise- und Zahlungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und uns. Sie gelten ergänzend zu den §§ 651 des BGB.
Mit ihrer Buchung bei uns erkennen Sie diese an.

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder
fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren
Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für sie eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.2. Der Reisevertrag kommt ausschließlich durch unsere Buchungsbestätigung an Sie oder das von Ihnen beauftragte Reisebüro zustande,
und zwar mit allen in der Reiseanmeldung bezeichneten Reisenden.

1.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir für die Dauer von
10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die
Annahme erklären, was auch durch vorbehaltlose Zahlung des Reisepreises oder durch Reiseantritt geschehen kann.

2. Bezahlung

2.1. Bei Abschluss des Reisevertrages ist gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises.
Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.

2.2. Alle Zahlungen dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von §651 k Abs. 3 BGB erfolgen.

2.3. Die Restzahlung, abzüglich geleisteter Anzahlung ist 4 bis 6 Wochen vor Reisebeginn, jedoch frühestens nach erfolgter Buchungsbestätigung,
gegen Aushändigung der Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines, zu bezahlen.

2.4. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch Ihrerseits auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen.

5. Rücktritt durch den Reisenden, Umgebungen, Ersatzpersonen

5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim
Reiseveranstalter. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisenden steht uns unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen zu. Bis zum 38. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises, vom 37. bis 30. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises, vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises, vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 45% des Reisepreises, vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises, vom 6. bis3. Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises, ab dem 2. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

7.1. Wir behalten uns das Recht vor, bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 50 Personen je Abflug bis 3 Wochen vor Abreise den
Vertrag zu kündigen. Dies gilt auch bei anderen Mindestteilnehmerzahlen, die für bestimmte Reisen in diesem Katalog festgelegt sind. In diesem
Fall bekommt der Reisende den bereits eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

8. Beschränkung der Haftung

8.1. Die vertragliche Haftung von Kaya-Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden dem Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.

8.2. Wir haften für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B.
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung
gekennzeichnet werden.

8.3. Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger
zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
Vorraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann.

8.4. Kommt Kaya Reisen die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so reget sich die Haftung nach Bestimmungen des
Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarungen
(nur für Flüge nach USA und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder
Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern Kaya Reisen in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet Kaya
Reisen nach den dafür geltenden Bestimmungen.

15. Schlussbestimmungen

15.3. Alle Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung (Februar 2002). Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen
(Prospekte/Flyer etc.) oder Preislisten verlieren alle früheren Veröffentlichungen über gleichlautende Angebote und Termine ihre Gültigkeit.

Wichtiger Hinweis

Neben den Reisebedingungen, die Grundlage unserer Zusammenarbeit mit Ihnen sind, bitte wir Sie, diese Hinweise, die für alle Ausschreibungen
und Preistabellen in diesem Katalog gelten, vor der Reisebuchung zu lesen.

Einreisebestimmungen

Bei einem Aufenthalt bis zu 3. Monaten, genügt für Reisende aus der Bundesrepublik Deutschland für Personalausweis. Wir empfehlen jedoch,
den Reisepass mitzunehmen.

Leistungen

Im Reisepreis sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, folgende Leistungen enthalten:
Hin- und Rückflug,
20 kg Freigepäck,
Verpflegung an Bord entsprechend der Tageszeit und Dauer des Fluges, Anschlusstransfers und Reiseleitung in der Türkei
(ausgenommen bei Campingangeboten)
sowie das Landarrangement entsprechend der Ausschreibung und Buchung.