| Die Reise- und Zahlungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und uns. Sie gelten ergänzend zu den §§ 651 des BGB. Mit ihrer Buchung bei uns erkennen Sie diese an. |
| 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1. Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für sie eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. |
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1.2. Der Reisevertrag kommt ausschließlich durch unsere Buchungsbestätigung an Sie oder das von Ihnen beauftragte Reisebüro zustande, |
| 1.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklären, was auch durch vorbehaltlose Zahlung des Reisepreises oder durch Reiseantritt geschehen kann. |
| 2. Bezahlung 2.1. Bei Abschluss des Reisevertrages ist gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. |
| 2.2. Alle Zahlungen dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von §651 k Abs. 3 BGB erfolgen. |
| 2.3. Die Restzahlung, abzüglich geleisteter Anzahlung ist 8 bis 10 Tagen vor Reisebeginn, jedoch frühestens nach erfolgter Buchungsbestätigung, gegen Aushändigung der Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines, zu bezahlen. |
| 2.4. Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch Ihrerseits auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen. |
| 5. Rücktritt durch den Reisenden, Umgebungen, Ersatzpersonen 5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. |
| 5.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisenden steht uns unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen zu. Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn EUR 30,- Bearbeitungsgebühren pro Person, vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 15% des Reisepreises, max. EUR 50,- vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises, vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises, ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises. Sonderregelung für Camping-Flüge Bis 7 Tage vor Reisebeginn EUR 50,-. Vom 6. Tag bis Abreise 50% des Reisebetrages. |
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7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter |
| 8. Beschränkung der Haftung 8.1. Die vertragliche Haftung von Kaya-Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden dem Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. |
| 8.2. Wir haften für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. |
| 8.3. Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Vorraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann. |
| 8.4. Kommt Kaya Reisen die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so reget sich die Haftung nach Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarungen (nur für Flüge nach USA und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern Kaya Reisen in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet Kaya Reisen nach den dafür geltenden Bestimmungen. |
| 15. Schlussbestimmungen 15.3. Alle Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung (Februar 2002). Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen (Prospekte/Flyer etc.) oder Preislisten verlieren alle früheren Veröffentlichungen über gleichlautende Angebote und Termine ihre Gültigkeit. |
| Wichtiger Hinweis Neben den Reisebedingungen, die Grundlage unserer Zusammenarbeit mit Ihnen sind, bitte wir Sie, diese Hinweise, die für alle Ausschreibungen und Preistabellen in diesem Katalog gelten, vor der Reisebuchung zu lesen. |
| Einreisebestimmungen Bei einem Aufenthalt bis zu 3. Monaten, genügt für Reisende aus der Bundesrepublik Deutschland für Personalausweis. Wir empfehlen jedoch, den Reisepass mitzunehmen. |
| Leistungen Im Reisepreis sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, folgende Leistungen enthalten: |
| Hin- und Rückflug, 20 kg Freigepäck, Verpflegung an Bord entsprechend der Tageszeit und Dauer des Fluges, Anschlusstransfers und Reiseleitung in der Türkei (ausgenommen bei Campingangeboten) sowie das Landarrangement entsprechend der Ausschreibung und Buchung. |
| Insolvenzversicherung Ihr Geld ist bei uns sicher: Sie erhalten von uns den Sicherungsschein der R+V Versicherungen R+V Allgemeine Versicherung AG Taunusstraße 1 65193 Wiesbaden. |
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Veranstalter: KAYA-REISEN Touristik GmbH Schulstraße 38 13347 Berlin Telefon: 030-461 80 76 Fax: 030-461 82 61 Internet: www.kayareisen.de |